Elektromobilität und THG Förderung

Elektroroller, bis zu 425 € Förderung pro Jahr

Als privater oder gewerblicher  E-Fahrzeughalter  können Sie ab jetzt an der Richtlinie der Europäischen Union und dem Instrument der Treibhausgasemissionsquote (THG-Quote) des Umweltbundesamtes partizipieren. Dadurch ist  im Jahr 2022 für Sie die Möglichkeit entstanden einen E-Bonus in Höhe von bis zu  425 EUR pro Elektrofahrzeug jährlich zu erhalten. Ab dem 01.01.2022 ist dies nun auch für private Fahrzeughalter möglich.

Sie bekommen diesen Bonus jährlich ausgezahlt. Das bedeutet, dass Sie jedes Jahr den Bonus aufs neue ausbezahlt bekommen. Das Bundesumweltamt setzt jedes Jahr die Höhe des THG-Bonus fest.  In 5 Jahren hätten Sie also wahrscheinlich einen Elektroroller "Eagle" refinanziert. Bis zum Jahr 2030 wird garantiert jährlich ein THG-Bonus vom Bundesumweltamt ausgezahlt. 

Der THG-Bonus kann auch für Elektroroller beantragt werden, die in der Vergangenheit gekauft wurden.  Dies gilt auch für Fahrzeuge die z.B. im Jahr 2018, 2019, 2020 oder 2021 gekauft wurden.
Zurzeit wird ein 45er und ein 125er Elektroroller, gleich gewertet wie ein Elektroauto. Das bedeutet ein Elektroauto und ein E-Roller bekommen derzeit die gleiche jährliche Prämie. 

Wie beantrage ich die THG Prämie für 45er Elektroroller ? 

Ab jetzt besteht die Möglichkeit auch für Kleinkraft-E-Roller den THG-Bonus zu beantragen. Dadurch kann auch für kleine Elektroroller z.B. der Klassen L1e/L1e-A der THG-Bonus beantragt werden. Die THG-Prämie ist für Privatpersonen steuerfrei. Die THG-Prämie kann erst beantragt werden, nachdem Sie Ihren E-Roller gekauft haben, da Sie für die Zulassung die COC-Papiere des E-Rollers benötigen. Für eine erfolgreiche Bestätigung des THG-Bonus durch das Umweltbundesamt wird zwingend eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite) benötigt. Diese Zulassungsbescheinigung bekommen Sie auf der KFZ-Zulassung. Ein Elektroroller der 45er Klasse muss normalerweise nicht bei der KFZ-Zulassung angemeldet werden, es reicht wenn man zur Versicherung seiner Wahl geht und eine Roller-Versicherung abschließt. Danach bekommt man von der Versicherung ein Roller-Kennzeichen. Es ist aber auch möglich seinen 45er E-Roller bei der KFZ-Zulassung zuzulassen (die sogenannte freiwillige Zulassung) . Durch die freiwillige Zulassung bekommen Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil I für Ihren 45er E-Roller. Mit der Zulassungsbescheinigung können Sie Ihren THG-Bonus beantragen.  125er Elektroroller müssen immer zwingend bei der KFZ-Zulassungsstelle zugelassen werden. 

Voraussetzungen für die Freiwillige Zulassung der 45 km/h Elektroroller 

Die Freiwillige Zulassung wird bei der zugehörigen Zulassungsstelle beantragt. Laut Auskunft unserer ansässigen KFZ-Zulassungsstelle werden für den Antrag folgende Unterlagen benötigt: 

▪ CoC-Papier (Übereinstimmungsbescheinigung)

▪ EVB-Elektronische Versicherungsnummer

▪ Personalausweis

Vorteile einer freiwilligen Zulassung eines 45 km/h Elektrorollers 

  • Es sind Wunschkombinationen möglich
  • Saisonkennzeichen sind möglich
  • Eine Vollkaskoversicherung ist möglich
  • H-Kennzeichen sind möglich
  • Kein Wechsel der Kennzeichen im Februar und März nötig
  • Sehr günstige Versicherungsgebühren, die falls Sie unfallfrei fahren, jährlich günstiger werden. Versicherungsgebühren (jährlich) 1. Jahr: ca. 50 €,  2. Jahr:  ca. 40 €, 3 Jahr: ca. 25 €
  • Es besteht die Möglichkeit Schadensfreiheitspunkte zu sammeln für eine spätere Anmeldung von Motorrad oder PKW
  • Durch die freiwillige Zulassung bleibt der E-Roller jedoch ein Kleinkraftrad und man muss keine KFZ-Steuer dafür abführen auch benötigt man keine HU und AU. Auf dem Kennzeichen befindet sich nur das Siegel der Zulassung  ohne eine HU-Plakette.
  • Es ist keine turnusmäßige Hauptuntersuchung durchzuführen. 

So kann man auf Dauer mit der freiwillige Zulassung Geld sparen, die THG Förderung bekommen, Vorteile nutzen und auch Punkte für künftige Fahrzeuge sammeln, um höhere Schadensfreiheitsklassen zu erlangen.

Folgende Kosten fallen dafür in der Regel an

Einmalige Gebühren für die Zulassung:

  • 50€
  • Kauf des Kennzeichens ca. 15-20€
  • Versicherungsgebühren (jährlich) 1. Jahr: ca. 50 €,  2. Jahr:  ca. 40 €, 3 Jahr: ca. 25 €
  • Steuern werden für Kleinkrafträder nicht erhoben